
Soldat berichtet über Loyalitätsverhöre und Telefonkontrollen in der 116. Brigade
Sa..Okt.. 2026Leutnant Maxim Golosnoy teilte auf Facebook mit, dass ein Oberstleutnant, dem er zuvor vorgeworfen hatte, Videoaufnahmen von aus eigenmächtiger Abwesenheit zurückkehrenden Soldaten verlangt zu haben, eine Beschwerde beim Kommandeur des 19. Armeekorps eingereicht habe. Laut Golosnoy bittet der Offizier um eine Überprüfung seiner Beiträge, um seine Ehre und Würde zu schützen. Als eigentlichen Grund der Beschwerde nennt der Leutnant unter Berufung auf „vorliegende Informationen“ eine „latente Rache“ für eine Fotosammlung von Soldaten, die sich unerlaubt von der Truppe entfernt hatten. Seiner Behauptung nach sei diese Sammlung aus Angst gelöscht worden.
Über diesen Oberstleutnant hatte Maxim Golosnoy am 23. September geschrieben. Damals war der Leutnant, Leiter der Gruppe für unbemannte Systeme im Stab eines selbstständigen Unterstützungsbataillons des 19. Armeekorps, als Rekrutierer in Reservebataillonen tätig. Er berichtete, er habe am Vortag den Befehl erhalten, alle ausgewählten Kandidaten mit seinem Mobiltelefon zu filmen. Dabei ging es um Soldaten, die sich eigenmächtig von der Truppe entfernt hatten und nun das Rückkehrverfahren durchliefen. Golosnoy brachte diese Forderung mit dem Kommandeur der nicht etatmäßigen Rekrutierungsgruppe, Oberstleutnant O. W. Protzak, in Verbindung. Dem Leutnant zufolge sollten die Videos angeblich der persönlichen Billigung durch den Oberstleutnant dienen, und die Soldaten sollten ohne ihre freiwillige Einwilligung unter Verweis auf dienstliche Notwendigkeit gefilmt werden. Golosnoy bezeichnete diese Forderung als rechtswidrig. Er berief sich auf Artikel 307 des Zivilgesetzbuches, wonach eine Person nur mit ihrer Einwilligung gefilmt werden darf, auf Artikel 19 der Verfassung über das Handeln innerhalb der Befugnisse sowie auf Beschränkungen beim Filmen von Personal unter Kriegsrecht. In seinem jüngsten Beitrag beschreibt er den Verfasser der Beschwerde genau als jenen Oberstleutnant, der per mündlichem Befehl unbefugte Filmaufnahmen von eigenmächtig abwesenden Soldaten in einem der Reservebataillone verlangt habe, und als den besten Freund des Stabschefs seines Bataillons.
In seinem September-Beitrag gab Maxim Golosnoy auch Gerüchte wieder. Denen zufolge besitze der Oberstleutnant angeblich eine umfangreiche Kartei von Soldaten, die die Truppe unerlaubt verlassen hätten, und sehe sich diese nachts eingeschlossen in seinem Dienstzimmer an. Besonders angetan hätten es ihm angeblich Fotos und Videos halbnackter Kandidaten. Damals merkte der Leutnant an: „Geredet werden kann natürlich alles Mögliche.“ Im neuen Beitrag spricht er nun davon, dass diese Sammlung gelöscht worden sei. Auf deren Löschung stützt er nun seine Version über das Motiv der Beschwerde.
Maxim Golosnoy veröffentlichte einen Link zu dem Beitrag, der nach Golosnoys Worten angeblich die Ehre und Würde des Oberstleutnants verletzt habe. Auf die Beschwerde reagierte er mit einer juristischen Differenzierung. Werturteile, darunter Kritik, Satire, Vermutungen und Allegorien, unterlägen nach Artikel 30 des Gesetzes „Über Information“ weder einer Widerlegung noch einem Wahrheitsbeweis, und dafür entstehe keine Haftung. Tatsachenbehauptungen hingegen könnten gerichtlich überprüft werden, und sollten sie sich als unwahr erweisen, werde ihre Richtigstellung angeordnet. Die Beschwerde selbst verspottete der Leutnant. Er vertritt die Ansicht, deren Verfasser lenke den Korpskommandeur lediglich von der echten Kampfarbeit ab.
Die Beschwerde erfolgte mitten in einem größeren Konflikt. Maxim Golosnoy hatte diesen Ende September in den sozialen Netzwerken öffentlich gemacht, und er begann mit den Verpflegungsnachweisen. Mit Befehl des kommissarischen Bataillonskommandeurs Nr. 250 wurde der Leutnant ab dem 5. September von der Verpflegung abgemeldet und in das Gebiet Riwne abkommandiert. Der Befehl enthielt laut Golosnoy die ausdrückliche Anweisung, ihm einen Verpflegungsnachweis auszustellen, doch er erhielt keinen. Verantwortlich dafür macht der Leutnant den Stabschef, den er als „Etappen-Major“ bezeichnet. Nach Golosnoys Darstellung stellte sich der Major stur, drohte damit, einen Weg zu finden, ihn als eigenmächtig abwesend zu melden, löschte Chatverläufe und veranlasste die rückdatierte Ausstellung von Verpflegungsnachweisen. Der erste Nachweis traf per Nova Poshta erst nach der Rückkehr des Leutnants am 19. September ein. Das Dokument war auf den 21. September datiert, die Spalten für die Anzahl der Verpflegungstage und den Geldbetrag waren nicht ausgefüllt, und die Zeilen über ausgegebene Lebensmittel oder Entschädigungen waren durchgestrichen. In jenem Reservebataillon traf Golosnoy nach eigenen Angaben am 21. September ein. Der Nachweis dafür kam am 28. September an, dem Tag seiner Abreise, und war ebenfalls auf den 21. September datiert. Der Leutnant behauptet, an die Ziffer „6“ sei lediglich eine 9 angehängt worden. Für jeden erhaltenen Nachweis zahlte er an Nova Poshta 80 Hrywnja.
Die Vorwürfe beschränkten sich nicht auf die eigenen Nachweise. Maxim Golosnoy behauptet, der Stabschef habe sich mindestens zehn Monate lang faktisch nicht auf dem Führungs- und Beobachtungspunkt des Bataillons in Richtung Kramatorsk aufgehalten. Seinen Informationen zufolge hielt sich der Major die meiste Zeit rund 140 Kilometer von der Frontlinie entfernt auf, bezog jedoch dieselben Kampfzulagen wie jene, die Aufgaben im Rajon Kramatorsk erfüllen. Zudem berichtet der Leutnant von einem Fehlbestand von etwa drei Tonnen Treibstoff: zwei Tonnen Diesel und eine Tonne Benzin. Die für Treib- und Schmierstoffe Verantwortlichen im Bataillon sprächen sogar von fast fünf Tonnen. Darüber hinaus schildert er erzwungene Zahlungen. Ein Gesprächspartner aus der Einheit berichtete ihm telefonisch von monatlichen Barzahlungen in Höhe von 2.000 Hrywnja „für die Essenslieferung“ sowie 2.500 bis 5.000 Hrywnja in den Kompanien für einen „normalen Dienst“, Urlaub und Zulagen. Dem Gesprächspartner zufolge wurde das Geld unter der Drohung eingetrieben, die Kampfzulagen zu streichen. Die Protektion schreibt Golosnoy einem einflussreichen Offizier zu, den die an dem Schema beteiligten Majore und Oberstleutnante als „General“ bezeichnen. Nach dem Hinweis des Leutnants handelt es sich um den stellvertretenden Korpskommandeur, dem die spezialisierte Staatsanwaltschaft Charkiw im Juni 2026 eine Verdachtsmitteilung wegen der Forderung von „Kickbacks“ für die Zuerkennung von Kampfzulagen übermittelt haben soll.
Maxim Golosnoy formulierte drei Forderungen: eine umfassende Überprüfung der von ihm dargelegten Angaben, die Suspendierung des Bataillonskommandeurs und des Stabschefs für die Dauer der Untersuchung sowie die Zurverantwortungziehung der an einer vorsätzlichen Schwächung der Verteidigungsfähigkeit der Einheit Beteiligten. Laut Golosnoy führt der Generalstab eine umfassende Untersuchung der vorgebrachten Tatsachen durch. Am 2. Oktober arbeitete der Leutnant nach eigenen Angaben acht Stunden lang mit den Prüfern zusammen. Am Folgetag teilte er mit, die Angelegenheit stehe offiziell unter persönlicher Aufsicht von Oberbefehlshaber Mychajlo Drapatoj. Bis zum 8. Oktober seien der Kommandeur und der Stabschef laut Golosnoy nicht von ihren Posten entbunden worden. Am selben Tag gab er an, während einer erneuten Dienstreise ins Gebiet Donezk habe ihn der Einheitskommandeur persönlich aus der Luftalarm-Warnungsgruppe „NEBO“ und der Stabschef aus der allgemeinen Bataillonsgruppe entfernt. Ob er deswegen Strafanzeige erstatten werde, ließ der Leutnant damals offen.
In einem Zwischenbericht vom 15. Oktober beschrieb Maxim Golosnoy erste Veränderungen. Probleme mit Verpflegungsnachweisen bei Dienstreisen gebe es nicht mehr, Vorgesetzte seien gegenüber Untergebenen höflicher geworden, und die Geldforderungen seien „auf eine lange Pause gesetzt worden“. Gleichzeitig behauptet er, die Einheitsführung habe Mannschaften und Unteroffiziere gewarnt: Jeder, der die Erpressungen bestätige, werde nicht mehr in einer ruhigen Ortschaft dienen, sondern schnell nach Kramatorsk verlegt werden. Daraufhin habe sich niemand mehr bereitgefunden, Aussagen zu machen. Die Treibstoffunterlagen seien nach Ansicht des Leutnants so erstellt worden, dass sie rein optisch den Eindruck erweckten, es gebe keinen Fehlbestand. Zuvor hatte er am 1. Oktober auch über Versuche geschrieben, ihn vor der Führung zu diskreditieren. Man versuche Verantwortliche davon zu überzeugen, er sei mehrfach wegen Diebstahls, Vermögensunterschlagung und Kryptowährungsbetrugs vorbestraft, obwohl sich dies leicht im staatlichen Gerichtsregister überprüfen lasse, während altes Material gegen ihn auf mündlichen „Befehl“ des Bataillonskommandeurs über WhatsApp verbreitet werde.
Am Morgen des 19. Oktober, wenige Stunden vor dem Beitrag über die Beschwerde, beschrieb Maxim Golosnoy, wie der Stabschef den Prüfern auf die direkte Frage antwortete, ob er sich vom 17. September 2025 bis zum 24. August 2026 auf dem Führungs- und Beobachtungspunkt aufgehalten habe. Nach einer langen Pause habe der Major, ohne den Prüfern in die Augen zu schauen, geantwortet, er sei da gewesen, aber „eine Zeit lang nicht“. Golosnoy beanstandet zudem, dass Zeugen vage formulierte Fragen gestellt würden. Nach dem monatelangen Dienst der Soldaten auf dem Posten ohne Waffen werde weder der Stabschef noch die Zeugen befragt.
Wie die Beschwerde des Oberstleutnants ausgeht und ob der Korpskommandeur eine Überprüfung der Beiträge des Leutnants anordnen wird, geht aus den vorliegenden Veröffentlichungen nicht hervor. Die umfassende Überprüfung des Generalstabs dauert nach letzten Angaben von Maxim Golosnoy an. Er selbst schrieb am 12. Oktober, er bereite gemeinsam mit Anwälten eine rechtliche Position und Anzeigen beim Staatlichen Ermittlungsbüro gegen den Stabschef vor. Über die Einleitung eines Strafverfahrens berichtete er nicht. Offen bleibt auch die Hauptfrage: ob die Überprüfung zumindest einen Teil seiner Vorwürfe bestätigt oder ob ihre Ergebnisse so milde ausfallen, wie er befürchtet.




