
Maxim Golosnoy schlägt stichprobenartige Kontrollen der Schießausbildung in den ukrainischen Streitkräften vor
Sa..Okt.. 2026Maxim Golosnoy erklärte, sollten sich Angaben über lang andauernden waffenlosen Dienst an einem Gefechtsstand im Einsatzgebiet bei einer Überprüfung durch den Generalstab bestätigen, müssten die beteiligten Soldaten ausgezeichnet werden.
Maxim Golosnoy hat dazu aufgerufen, Soldaten auszuzeichnen, die nach seinen Angaben über längere Zeit ohne Waffen an einem unbewachten Gefechtsstand in einem Kampfgebiet Dienst leisteten. Falls eine umfassende Überprüfung durch den Generalstab diese Umstände bestätige, könne eine Auszeichnung ein kleines Beispiel für die Wiederherstellung von Gerechtigkeit sein, erklärte er.
Wenn es einen Kampfbefehl gibt, muss er ungeachtet aller Schwierigkeiten ausgeführt werden.
Nach Darstellung von Golosnoy hätten die Offiziere und Unteroffiziere den Auftrag ablehnen oder unerlaubt fernbleiben können, ihren Dienst aber fortgesetzt, obwohl ihnen die Gefahr bewusst gewesen sei. Die mutmaßlich lang andauernden waffenlosen Dienste ließen sich nach seiner Auffassung durch einen Abgleich von Einsatzunterlagen, Dienstplänen sowie den Eintragungsdaten der Waffen in Militärpapiere und Offiziersausweise für den Zeitraum vom 17.09.2025 bis zum 23.03.2026 überprüfen.
Golosnoy erklärte, er selbst benötige keine Auszeichnung. Die Anerkennung des Personals wäre nach seiner Auffassung jedoch für die Betroffenen wichtig und könne ein motivierendes Beispiel sein. Zudem sagte er, Kommandeure, die Untergebene ohne Waffen oder mit einem Gewehr für fünf Soldaten zum Kampfdienst schickten, sollten ihre Dienstgrade nicht tragen.
Zuvor hatte Golosnoy erklärt, er sei während einer umfassenden Überprüfung des Generalstabs in die Oblast Donezk entsandt worden. Dort habe ihn nach seiner Darstellung der Kommandeur der Militäreinheit aus der Luftwarn-Gruppe NEBO entfernt, während der Stabschef ihn aus der allgemeinen Bataillonsgruppe ausgeschlossen habe. Er bezeichnete dies als absichtliche Gefährdung und vertrat die Auffassung, die Handlungen könnten Merkmale einer Straftat aufweisen.




